Die Gesamtkosten für eine Therapie werden auf Grund des individuellen Krankheitsverlaufes festgelegt. Ein Therapieplan wird festgelegt und mit Ihnen besprochen. Die Diagnose- und Therapiekosten richten sich nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte. Es wird ein 2,3-facher Hebesatz verlangt. Der Heil- und Kostenplan für Ihre Krankenkasse wird im Regelfall von den privaten Krankenkassen übernommen. Als Kassenpatient können Sie im Vorhinein den Kostenplan bei Ihrer Kasse einreichen und abklären, in wieweit Ihre Kasse die Kosten übernehmen wird.
Die gemeinsam festgelegten Kosten für Diagnostik und Therapie werden folgendermaßen entrichtet:
1. Die erforderlichen Kosten fuer Medikamente müssen vor der Behandlung entrichtet werden, weil diese bestellt werden müssen.
2. Eigene diagnostische und therapeutische Maßnahmen werden wöchentlich bezahlt.
3. Eventuell mit Ihnen besprochene, notwendige, fremddiagnostische Maßnahmen werden nicht von mir, sondern direkt vom jeweiligen Spezialisten abgerechnet.
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